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9.9.2026

Riester-Vertrag 2027: behalten, wechseln oder ruhen lassen?

Ronny Wagner

Riester-Vertrag 2027: behalten, wechseln oder ruhen lassen?

Dein Riester-Vertrag läuft auch 2027 weiter – aber er bekommt die neue Förderung nicht automatisch. Das ist der Satz, der in den meisten Meldungen zur Reform untergeht. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot mit deutlich höheren Zulagen. Dein Bestandsvertrag bleibt davon erst einmal unberührt: Er läuft mit genau der Förderung weiter, die du bisher hattest.

Damit stehst du vor einer Entscheidung, die dir niemand abnimmt – und die auch niemand pauschal beantworten kann. Ich zeige dir hier, was sich für Bestandsverträge wirklich ändert, wie alte und neue Förderung nebeneinander aussehen, welche vier Wege du hast und woran du erkennst, welcher davon zu deinem Vertrag passt. Ohne Panikmache: Kündigen musst du gar nichts.

Was zum 1. Januar 2027 passiert – und was nicht

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, in Kraft ist es seit Ende Mai 2026. Anbieten dürfen die Versicherer und Banken die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027.

Für dich als Bestandskunde sind drei Punkte entscheidend:

  • Dein Vertrag bleibt gültig. Für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Das Bundesfinanzministerium formuliert es so: Du kannst deinen bestehenden Riester-Vertrag „wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen". Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung.
  • Die neuen Zulagen bekommst du nicht geschenkt. Sie gelten nicht rückwirkend für Altverträge. Wer davon profitieren will, muss aktiv etwas tun.
  • Ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr nach dem alten Modell. Wenn du noch einen abschließen wolltest: Das Fenster schließt am 31. Dezember 2026.

Alles Weitere ist eine Rechenaufgabe. Und die fängt mit einem ehrlichen Vergleich an.

Alte und neue Förderung nebeneinander

Die folgenden Werte geben den Stand von Mai 2026 wieder (Quellen: Bundesfinanzministerium, Deutscher Bundestag, Deutsche Rentenversicherung). Die Beträge der neuen Förderung stehen im Gesetz; die konkreten Produkte gibt es aber erst ab 2027.

Punkt Riester-Bestandsvertrag (vor 2027) Neue Förderung (ab 2027)
Grundzulage 175 € pro Jahr, fester Betrag 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – max. 540 €
Kinderzulage 185 € je Kind (geboren bis Ende 2007), 300 € je Kind (ab 2008) 1 € je gespartem Euro bis 300 € Eigenbeitrag – max. 300 € je Kind
Bedingung für die volle Zulage Mindesteigenbeitrag: 4 % des Vorjahresbruttos, gedeckelt bei 2.100 €, abzüglich Zulagen kein Mindesteigenbeitrag – die Zulage wächst direkt mit deinem Beitrag
Garantie Beitragsgarantie von 100 % war Pflicht frei wählbar: Depot ohne Garantie, 80 % oder 100 %
Wer wird gefördert im Wesentlichen Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Maximal einzahlbar 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar 6.840 € pro Jahr einzahlbar, davon bis zu 1.800 € gefördert

Das sind Richtwerte auf Basis des Gesetzesstands von Mai 2026. Einzelne Details können sich durch nachgelagerte Verordnungen noch ändern.

Was das für dich konkret bedeutet

Wenn du Kinder hast, die ab 2008 geboren sind: Deine Kinderzulage von 300 Euro je Kind bekommst du im Altvertrag – aber nur, wenn du den Mindesteigenbeitrag erfüllst, und der hängt an deinem Bruttoeinkommen. In der neuen Systematik reichen 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, um je Kind 300 Euro Zulage auszulösen, unabhängig von deinem Gehalt. Das bedeutet für dich konkret: Je mehr Kinder und je höher dein Einkommen, desto größer wird der Abstand zwischen alt und neu.

Wenn du gut verdienst und bisher wenig eingezahlt hast: Der Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent trifft dich härter als jemanden mit kleinem Gehalt. Wer ihn nicht erfüllt, bekommt die Zulage anteilig gekürzt. Das bedeutet für dich konkret: Prüf zuerst, ob du überhaupt die volle Zulage abholst – bevor du über einen Wechsel nachdenkst.

Wenn du selbstständig bist: Du warst bei Riester in aller Regel außen vor und hast wahrscheinlich gar keinen Bestandsvertrag. Für dich ist das hier keine Wechsel-, sondern eine Einstiegsfrage – und die stellt sich erst 2027.

Deine vier Wege – und wie sie sich unterscheiden

  1. Weiterlaufen lassen wie bisher. Nichts tun ist eine gültige Entscheidung. Dein Vertrag behält Förderung, Konditionen und Garantien.
  2. Im bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln. Das ist als Option vorgesehen und muss erklärt werden. Nach der bisherigen Darstellung ist dieser Schritt nicht umkehrbar – lass ihn dir vom Anbieter schriftlich bestätigen, bevor du unterschreibst.
  3. Den Altvertrag ruhen lassen und parallel neu abschließen. Du zahlst nicht mehr ein, das Guthaben bleibt liegen und wird später ausgezahlt.
  4. Das Guthaben in ein neues Produkt übertragen. Die bisherige Förderung musst du dabei nicht zurückzahlen. Was die Übertragung kosten darf und wer sie berechnen darf, steht weiter unten bei den häufigen Fragen.

Ein Punkt, den ich ehrlich als offen kennzeichne: Ob ein zusätzlicher neuer Vertrag den förderrechtlichen Bestandsschutz deines Altvertrags beendet, wird derzeit unterschiedlich dargestellt. Das FAQ des Bundesfinanzministeriums äußert sich dazu nicht eindeutig. Wenn du Weg 3 gehen willst, lass dir das vorher konkret für deinen Vertrag beantworten – das ist keine Kleinigkeit, sondern entscheidet über die Förderung von zwei Verträgen.

Worauf du achten solltest – die 3 wichtigsten Punkte

  1. Rechne die Zulage gegen deinen Mindesteigenbeitrag. Nicht die Höhe der Zulage entscheidet, sondern was du dafür einzahlen musst. Das bedeutet für dich konkret: Zwei Zahlen aus deiner letzten Jahresmitteilung – gezahlter Eigenbeitrag und erhaltene Zulage – sagen dir mehr als jeder allgemeine Vergleich.
  2. Schau auf die Kosten, nicht auf das Renditeversprechen. Für die neuen Standardprodukte deckelt das Gesetz die Effektivkosten (je nach Ausgestaltung auf 1,0 bzw. 1,5 Prozent pro Jahr). Für alles andere gilt dieser Deckel nicht. Das bedeutet für dich konkret: Bei jedem Neuabschluss gehört die Effektivkostenquote auf den Tisch, nicht nur die Beispielrechnung am Ende.
  3. Klär die Garantiefrage anhand deiner Restlaufzeit. Ein Depot ohne Garantie schwankt mit den Märkten. Das bedeutet für dich konkret: Bei 25 Jahren bis zur Rente ist das ein anderes Thema als bei sieben – je kürzer die Zeit, desto eher spricht etwas für ein Garantieprodukt.

Und jetzt die Gegenseite, die in Wechsel-Empfehlungen gern fehlt. Ein Wechsel kostet: Bei einem Neuvertrag fallen neue Abschluss- und Vertriebskosten an, auch wenn sie über die Ansparphase verteilt werden müssen. Ältere Verträge enthalten außerdem oft Garantien, die es so nicht mehr gibt – und dieser Wert taucht in keiner Zulagentabelle auf. Was dein Vertrag garantiert, steht in deiner Police. Es kann gut sein, dass Nichtstun bei dir die bessere Entscheidung ist.

Kurz erklärt: der Mindesteigenbeitrag

Stell dir die alte Riester-Zulage wie einen Rabattgutschein vor, der erst ab einem bestimmten Einkaufswert gilt. Der Einkaufswert ist dein Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttos, höchstens 2.100 Euro, und davon werden die Zulagen schon abgezogen. Legst du weniger ein, wird der Gutschein nicht ungültig – er wird nur anteilig kleiner. In der neuen Förderung gibt es diese Schwelle nicht mehr: Dort wächst die Zulage direkt mit jedem Euro, den du einzahlst.

Lohnt sich ein Wechsel für dich?

Die ehrliche Antwort ist: Es kommt auf drei Zahlen an – deine Kinder, dein Bruttoeinkommen und die Restlaufzeit deines Vertrags. Wer mehrere Kinder hat und gut verdient, holt in der neuen Systematik spürbar mehr Zulage bei geringerem Eigenbeitrag heraus. Wer kurz vor der Rente steht, einen alten Vertrag mit solider Garantie hat und die Zulage ohnehin voll ausschöpft, gewinnt durch einen Wechsel wenig und riskiert Kosten.

Was ich nicht empfehle: Vorschnell kündigen. Wer seinen Riester-Vertrag kündigt und sich das Guthaben auszahlen lässt, löst damit eine sogenannte schädliche Verwendung aus – Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen. Der geordnete Wechsel in ein neues gefördertes Produkt ist förderrechtlich ein völlig anderer Vorgang, und genau diese beiden werden am häufigsten verwechselt.

Einen neuen geförderten Vertrag kannst du zwar erst ab dem 1. Januar 2027 abschließen. Was aber schon jetzt zählt, ist deine laufende Zulage: Sie hängt daran, ob du in diesem Beitragsjahr deinen Mindesteigenbeitrag erreichst – 4 Prozent deines Vorjahres-Bruttos, abzüglich der Zulagen. Fehlt am Jahresende etwas, wird die Zulage anteilig gekürzt, und für dieses Jahr lässt sich das danach nicht mehr nachholen. Das ist der Punkt, den du heute noch beeinflussen kannst und 2027 nicht mehr. Ein Blick auf deinen letzten Jahresstand genügt, um zu sehen, wo du stehst.

Häufige Fragen zum Riester-Vertrag ab 2027

Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen? Nein. Das Bundesfinanzministerium beantwortet genau diese Frage mit einem klaren Nein. Dein Vertrag genießt Bestandsschutz und läuft mit der bisherigen Förderung weiter.

Bekommt mein alter Vertrag automatisch die neuen, höheren Zulagen? Nein. Die neue Zulagenstruktur gilt nicht automatisch für Bestandsverträge. Sie greift bei einem Neuvertrag oder wenn du für deinen bestehenden Vertrag ausdrücklich den Wechsel in die neue Fördersystematik erklärst.

Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen? Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind Neuabschlüsse nach dem alten Riester-Modell nicht mehr möglich. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage – ab 2027 gibt es die deutlich höhere Förderung.

Muss ich die bisherige Förderung zurückzahlen, wenn ich wechsle? Beim Wechsel in einen neuen geförderten Vertrag nicht. Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass die bisherige Förderung dabei nicht zurückzuzahlen ist. Zurückzahlen musst du nur bei einer sogenannten schädlichen Verwendung – etwa bei einer Kündigung mit Auszahlung.

Was kostet mich ein Anbieterwechsel? Hier wird oft die falsche Seite genannt, deshalb genau: Die gesetzliche 150-Euro-Grenze gilt für deinen bisherigen Anbieter. Das Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz bestimmt in § 1, es sei unzulässig, dass der Anbieter des bisherigen Altersvorsorgevertrags dem Vertragspartner Kosten von mehr als 150 Euro in Rechnung stellt. Mehr darf dich die Übertragung dort also nicht kosten – weniger oder gar nichts ist möglich, frag konkret nach.

Beim neuen Vertrag entstehen davon unabhängig Abschluss- und Vertriebskosten. Für sie gilt eine andere Regel: Sie müssen gleichmäßig auf mindestens die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden, und bei ihrer Berechnung darf höchstens die Hälfte des übertragenen geförderten Kapitals angesetzt werden. Beide Posten gehören vor der Entscheidung auf den Tisch.

Was passiert mit meinem Wohn-Riester? Die Eigenheimrentenförderung wird laut Bundesfinanzministerium in das neue Fördersystem integriert. Die Ausgestaltung im Detail ist Stand Mai 2026 noch nicht abschließend geregelt – hier lohnt sich ein Blick kurz vor dem Produktstart.

Dein nächster Schritt

Für diese Entscheidung brauchst du keine Marktmeinung, sondern zwei Blätter Papier: deine letzte Riester-Jahresmitteilung und deinen Einkommensteuerbescheid. Daraus lässt sich in einer knappen halben Stunde ausrechnen, ob du bei der Zulage überhaupt etwas liegen lässt – und ob sich ein Wechsel 2027 für dich rechnet oder nicht.

Wenn du magst, gehen wir da gemeinsam durch. Ehrlich, ohne Verkaufsdruck und mit klarer Ansage, wenn dein bestehender Vertrag der bessere bleibt. Über 100 Menschen haben mich dafür schon mit fünf Sternen bei ProvenExpert bewertet.

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Hinweis: Alle genannten Beträge, Fristen und Regelungen geben den Gesetzesstand von Mai 2026 wieder (Altersvorsorgereformgesetz; Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, Produktstart 01.01.2027) und können sich bis zur Umsetzung und durch nachgelagerte Verordnungen noch ändern. Quellen: Bundesfinanzministerium (FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026), Deutscher Bundestag, Deutsche Rentenversicherung (Riester-ZfA). Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung; steuerliche Auswirkungen solltest du im Einzelfall prüfen lassen.